Die Erstellung eines Schadensgutachtens ist bei Haftpflichtschäden an hochwertigen Fahrrädern unbedingt zu
empfehlen.
Bei einem unverschuldeten Unfall dient ein Gutachten der unabhängigen, objektiven Schadensfeststellung und
der Beweissicherung.
Die Grenze für Bagatellschäden (750,00 €) wird dabei oft überschritten und es besteht für den Geschädigten
das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Die dabei entstehenden Kosten trägt die Versicherung des Unfallgegners.
Der Sachverständige unterstützt den Geschädigten in der Wahrung seiner Interessen gegenüber der
Versicherung und sorgt für eine sach- und fachgerechte Reparatur in der ausgewählten Fachwerkstatt.
Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag stellt ein Gutachten eine begründete Stellungnahme eines
Sachkenners (Sachverständiger) dar. Es ist das schriftlich niedergelegte Ergebnis einer Untersuchung und kann auch vor Gericht verwendet werden.