1. Im Haftpflichtfall hat der/ die Geschädigte das Recht:
2. Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Unter Wiederbeschaffungswert versteht man den Wert, der aufzubringen ist um ein gleichwertiges Fahrzeug im regionalen Fachhandel innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes (ca. 2 Wochen) zu erwerben.
3. Welche Faktoren beeinflussen den Wiederbeschaffungswert?
Zuerst wird ein Grundwert mittels Listen (z.B. Schwacke) und Beobachtung des regionalen Marktes gebildet. Der Grundwert wird dann durch weitere, den Wert beeinflussende Faktoren korrigiert. Der Zustand des Fahrzeugs in Bezug auf Pflege, regelmäßiger Wartung, Abnutzung von Verschleißteilen oder umfangreiche Erneuerung von wichtigen Komponenten sind dabei wichtig.
4. Was ist der Restwert?
Der Wert, zu dem das nicht reparierte Fahrzeug am örtlichen (regionalen) Markt vom Geschädigten verkauft werden kann.
5. Was ist ein Bagatellschaden?
Nach derzeitiger Rechtsprechung ist ein Schaden unter 750,00 € netto ein Bagatellschaden. Um die Gesamtkosten für die Schadensregulierung so gering wie möglich zu halten (Schadenminderungspflicht) wird in der Regel unterhalb dieser Grenze kein Gutachten erstellt.
6. Sach- und fachgerechte Reparatur
Eine Reparatur gilt als sach- und fachgerecht wenn sie in einer Fachwerkstatt, von entsprechend geschultem Personal, mit Originalersatzteilen, unter Berücksichtigung von Herstellervorgaben ausgeführt wird.